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Satzung der Assoziation Freier Gesellschaftsfunk in Baden-Württemberg Art. 2 Abs. 2 Zweck des Vereins ist die Förderung lokalen und regionalen Rundfunks in Baden-Württemberg durch medienpädagogische Arbeit, durch Erstellen von Programmen, die die Allgemeinheit fördern, und durch die unentgeltliche Beratung steuerbegünstigter Einrichtungen für die Teilnahme am lokalen und regionalen Hörfunk. Im Rahmen dieses Zweckes strebt der Verein insbesondere an,
Zu diesem Zweck organisiert der Verein Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Unterrichts- und sonstige Fördermaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, um sie für die Arbeit und den Umgang mit elektronischen Medien dazu zu befähigen, Programme zu gestalten und interregional auszutauschen, Inhalte zu kommunizieren, mit denen die Allgemeinheit gefördert wird, z.B. auf den Gebieten der
Der Zweck des Vereins kann auch in Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und weiteren Trägern, die die Ziele des Vereins mittragen, gefördert werden.
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Ziele der AFF Über die Ziele der AFF gibt Artikel 2 Satz 2 der Satzung Auskunft
(die restlichen Artikel mit Formalia ersparen wir Euch an dieser Stelle).
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