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Bundesverband Freier Radios Charta Verabschiedet vom ersten Bundeskongreß des BFR im Mai 1994 in Hannover I. Grundsätze der Freien Radios 1. Offenheit 2. Gemeinnützigkeit 3. Transparenz 4. Nichtkommerzialität 5. Lokalbezug 6. Wirkung II. Forderungen der Freien Radios 1. Jedes Freie Radio hat das Recht auf eine eigene lokale Frequenz. Dies ist in der Mediengesetzgebung der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. 2. Da Freie Radios öffentliche Aufgaben erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung. Dies betrifft vor allem die technischen Übertragungsmöglichkeiten. Bezüglich der Urheberrechte genießen die Freien Radios einen Sonderstatus, der ihrem nichtkommerziellen Charakter entspricht. 3. MitarbeiterInnen Freier Radios haben dasselbe Recht auf Zugang zu allen Informationen und genießen rechtlichen Schutz im Sinne des Presserechts. 4. Bei Erarbeitung von Gesetzen, Gesetzesänderungen und internationalen Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die Vertreter der Freien Radios das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.
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Ziele der AFF Über die Ziele der AFF gibt Artikel 2 Satz 2 der Satzung Auskunft
(die restlichen Artikel mit Formalia ersparen wir Euch an dieser Stelle).
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