Satzung

Die AFF e. V. ist ein eingetragener Verein. Die, beim Vereinsregister Freiburg eingetragene Satzung, gibt daher in Artikel 2 Satz 2 über die Ziele der AFF e. V. Auskunft:

Satzung der
Assoziation Freier Gesellschaftsfunk in Baden-Württemberg
AFF e. V.

(Auszug)

Art. 2 Abs. 2

Zweck des Vereins ist die Förderung lokalen und regionalen Rundfunks in Baden-Württemberg durch medienpädagogische Arbeit, durch Erstellen von Programmen, die die Allgemeinheit fördern, und durch die unentgeltliche Beratung steuerbegünstigter Einrichtungen für die Teilnahme am lokalen und regionalen Hörfunk.

Im Rahmen dieses Zweckes strebt der Verein insbesondere an,

  • allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere den im Zugang zu herkömmlichen Medien eingeschränkten, den Zugang zum lokalen und regionalen Hörfunk auf eigenen Frequenzen und in eigenen Einrichtungen zu ermöglichen,
  • Personen und Personengruppen, insbesondere Frauen, Jugendlichen, Ausländern und Ausländerinnen, sich in eigenen Programmen und Programmbeiträgen darzustellen,
  • sowie das Bewußtsein für die eigene Umwelt und Umgebung zu fördern und zum gemeinsamen emanzipatorischen Handeln anzuregen und so zur allgemeinen sozialen wie kulturellen Weiterentwicklung beizutragen.

Zu diesem Zweck organisiert der Verein Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Unterrichts- und sonstige Fördermaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, um sie für die Arbeit und den Umgang mit elektronischen Medien dazu zu befähigen, Programme zu gestalten und interregional auszutauschen, Inhalte zu kommunizieren, mit denen die Allgemeinheit gefördert wird, z.B. auf den Gebieten der

  • lokalen und regionalen Information und Kommunikation,
  • lokalen und regionalen Kunst und Kultur,
  • der lokalen und regionalen Medienerziehung und -bildung,
  • Förderung des Umweltschutzes und der Verbraucherberatung,
  • der Völkerverständigung regional und in Baden-Württemberg,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Gleichberechtigung der Geschlechter.