Statut

Das Statut gaben sich die AFF-Mitglieder im Jahr 1996. Natürlich ist der “AFF-Rundbrief” modernisiert in Form einer fortlaufende Kommunikation über einen digitalen Kanal. Die wichtigsten Prinzipien, wie z. B. das Konsensprinzip werden heute noch gelebt.

Deligierte

Das wichtigste Entscheidungsorgan in jedem Radio benennt zumindest eineN DelegierteN für die AFF. Diese Personen sind Ansprechpersonen im Radio für alle AFF-relevanten Bereiche. Nur so kann sichergestellt werden, daß Entscheidungen, die auf dem AFF-Treffen gefällt werden auch in geeigneter Weise in die Radios rein getragen werden. Entscheidungen werden grundsätzlich – auch auf den AFF-Treffen – über die AFF-Delegierten gefällt. Jedes Radio hat eine Stimme unabhängig von der Anzahl der Delegierten.

Beschlussvorlagen

Zu treffenden Entscheidungen müssen in der Einladung zum AFF–Treffen (AFF–Rundbrief) angekündigt sein. Alles, was zum Verständnis dieser Punkte nötig ist, muss beigelegt werden und natürlich in verständlicher Sprache formuliert sein. Ohne diese „Beschlussvorlage“ wird in der Regel nicht mehr entschieden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Beschlüsse von allen Radios getragen werden; dort wurden sie dann nämlich (hoffentlich) schon vorher diskutiert. Die AFF-Delegierten müssen natürlich mit entsprechenden Entscheidungsspielraum ausgestattet werden.

Die AFF kann mit ihrer Politik nur dann erfolgreich sein, wenn die Beschlüsse von allen Radios mitgetragen werden. Über Aktivitäten einzelner Mitgliederradios, die AFF-Themen oder Interessen einzelner AFF-Mitgliederradios berühren, sollen die AFF-Delegierten zumindest informiert sein.

Bei Pressemitteilungen der AFF (d.h. abgesprochen auf dem AFF-Treffen oder im Konsensprinzip über Rundruf) dürfen sich die Delegierten aus den Radios als “AFF-SprecherIn” bezeichnen. AFF-Briefpapier sollte dafür bei jedem Radio vorhanden sein.

Entscheidungen

Der Konsens wird angestrebt. Führt dies zu keinem Ergebnis, kann auch abgestimmt werden. Alle Entscheidungen erfordem eine 2/3-Mehrheit der AFF-Mitglieds-Radios. Kann eine Entscheidung von einem Radio nicht mitgetragen werden, existiert ein Vetorecht. Wird hiervon Gebrauch gemacht muß verdeutlicht werden, warum der Beschluß für das jeweilige Radio nicht tragbar ist. Das Veto muß begründet werden und hat aufschiebende Wirkung: Beim nächsten AFF-Treffen kann dann mit 2/3-Mehrheit entschieden werden.

Eilentscheidungen

Entscheidungen, die zwischen den Treffen gefällt werden müssen, werden über die AFF-Delegierten abgesprochen. Verfahren wird dabei wie bei dem Punkt “Entscheidungen”.

Konkret

Jedes Radio schreibt regelmäßig für den Rundbrief einen Städte-Bericht. Auf dem AFF– Treffen gibt es künftig keinen Städte-Bericht mehr.

Personen, die feste Arbeitsbereiche oder Aufgaben für die AFF übernehmen werden auf ein Jahr gewählt. Bei schwerwiegender Kritik an der Ausführung der übertragenen Aufgaben kann die Person mit 2/3-Mehrheit gemäß dem oben genannten Verfahren abgewählt werden. Es wird immer eine „geheime“ Wahl durchgeführt.

Frühjahr 1996